Deckbestimmungen und Samenbestellung
Alle Stutenbesitzer, die Hengste der EU-Station der Gestüt Bonhomme GmbH & Co. KG (D-KBP-123-EWG) sowie Hengste im Natursprung benutzen, erkennen die nachstehenden Bedingungen sowie den Besamungsvertrag für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an.
Die Decksaison beginnt am 15.01.2012 und endet am 15.08.2012. Bitte geben Sie Ihre Samenbestellung am gleichen Tag telefonisch (+49 3327-570591), per Fax (+49 3327-570592) oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zwischen 8.30 - 12.00 Uhr auf. Aus der Samenbestellung sollten die folgenden Angaben ersichtlich sein:
1. Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers/Bestellers einschliesslich Telefon- und Faxnummer 2. vollständige Versandanschrift 3. Angaben zur Stute (Name, Abstammung, Lebensnummer und Alter) 4. Zuchtverband, bei dem die Besamung gemeldet werden soll 5. gewünschter Hengst
Die entsprechenden Deck- und Besamungsscheine sollten zu Beginn der Decksaison bei der Gestüt Bonhomme GmbH & Co. KG und nicht beim Tierarzt eingereicht werden. Diese werden durch uns bis spätestens zum Ende der Decksaison an Ihren Zuchtverband weitergeleitet.
Die Verwendung einer Stute im Embryotransfer ist zwingend bei jeder Besamung anzugeben. Bitte beachten Sie, dass beim Embryotransfer das Deckgeld für jeden gespülten Embryo zu entrichten ist. Bei mehreren erfolgreichen Spülungen wird selbstverständlich ein Nachlass gewährt.
Mit der ersten Besamung wird eine Anzahlung von € 200,00 fällig. Diese Bestimmung gilt für jeden Hengst. Das restliche Deckgeld muss per Scheck, ausgestellt auf die Gestüt Bonhomme GmbH & Co. KG, hinterlegt werden. Dieser Scheck dient zunächst als Kaution und wird erst nach der Geburt des Fohlens (48 Stunden lebendes Fohlen) eingelöst.
Für Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird die Anzahlung von € 200,00 auf die folgende Decksaison angerechnet, sofern bis zum 01.12. eine tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit vorliegt. Liegt diese Bescheinigung bis dahin nicht vor, ist die Anrechnung leider nicht möglich.
Bei Totgeburt und bei Ableben des Fohlens innerhalb der ersten 48 Lebensstunden werden die angezahlten € 200,00 ebenfalls auf die folgende Decksaison angerechnet. Hierüber ist jeweils unverzüglich eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen. Liegt eine entsprechende Bescheinigung nicht vor, wird das Deckgeld in voller Höhe zur Zahlung fällig, d.h. der zur Kaution hinterlegte Scheck wird eingelöst.
Zusätzlich bieten wir folgende Rabattregelung an: - Ab der zweiten Stute bekommt der Stutenbesitzer 10 % Nachlass - Staatsprämienstuten erhalten 10 % Nachlass auf die jeweilige Decktaxe
Die Höhe der jeweiligen Deckgebühr ist auf den Seiten unseres Hengstkataloges oder dem Hengstregister unserer Internetseite nachzulesen.
Sollte ein Hengst aus besonderen Gründen wie z.B. aufgrund von Turniereinsatz, Krankheit usw. kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, bieten wir es Ihnen - wenn möglich - an, TG-Samen einzusetzen, oder auf Wunsch einen anderen Hengst der Station zu nutzen. In diesem Fall wird dann nur der zuletzt in Anspruch genommene Hengst in Rechnung gestellt bzw. die zu hinterlegende Kaution angepasst. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Geldes besteht jedoch nicht.
Transportkosten für den Samenversand gehen zu Lasten des Stutenbesitzers und werden unmittelbar durch die Gestüt Bonhomme GmbH & Co. KG durch Rechnungslegung weiterbelastet. Der Samenversand an Sonn- und Feiertagen ist nicht durchführbar, eine Abholung ist jedoch täglich möglich. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Reklamationen bitten wir umgehend am Folgetag bei der Deckstation anzugeben, andernfalls wird der Transport in Rechnung gestellt.
Die Unterstellung von Gaststuten auf der Station der Gestüts Bonhomme GmbH & Co. KG - auch mit Fohlen - erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers. Der Tagessatz für die Unterstellung einer Gaststute beträgt € 10,00, für eine Gaststute mit Fohlen € 13,00. Wenn Gaststuten, auch mit Fohlen, auf der Station untergestellt werden, erklärt sich der Eigentümer damit einverstanden, dass ein Tierarzt und Hufschmied zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es die Gestüt Bonhomme GmbH & Co. KG für notwendig und zweckdienlich hält.
Von güsten Stuten, ausgenommen Maiden- und Fohlenstuten, muss eine Tupferprobe vorliegen.
Die Decktaxen und Pensiongelder sind Endpreise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 7 %. Das Eigentum an dem gelieferten bzw. ausgehändigtem Samen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung bei der Gestüt Bonhomme GmbH & Co. KG.
Gerichtsstand ist Berlin.
Bankverbindung: Kontoinhaber: Gestüt Bonhomme GmbH & Co. KG Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG BLZ 100 208 90 Konto-Nr. 615362336 IBAN: DE 97100208900615362336 BIC: HYVEDEMM488
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