Gestüt Bonhomme

Deckbestimmungen

Im Folgenden finden Sie unsere Geschäftsbedingungen anschaulich und übersichtlich zusammengefasst.

Hier gelangen Sie zu den offiziellen, rechtlich bindenden AGB’s der Gestüt Bonhomme GmbH.

BESAMUNGSVERTRAG

Mit der ersten Samenbestellung ist die Unterzeichnung des Deckvertrages notwendig, da ansonsten die Versendung des Samens nicht erfolgen kann.

FRISCHSAMEN-DECKTAXENSPLITTING

Bitte beachten Sie unsere neuen Zahlungsmodalitäten!

Mit der ersten Samenbestellung wird eine Zahlung von einmalig € 350,00 zzgl. USt. (Besamungstaxe) fällig. Diese Besamungspauschale wird nur einmalig berechnet und ist für die gesamte Decksaison gültig. Das restliche Deckgeld (Trächtigkeitstaxe) wird 60 Tage nach der letzten Besamung in Rechnung gestellt. Sollte Ihre Stute leider nicht tragend werden, so reichen Sie uns bitte eine entsprechende Nichtträchtigkeitsbescheinigung Ihres Tierarztes innerhalb dieser Frist ein. In diesem Fall, entfällt die Trächtigkeitstaxe in voller Höhe. Sollten wir keine Nichtträchtigkeitsbescheinigung innerhalb von 60 Tagen nach der letzten Besamung erhalten, gilt die Stute für uns als tragend und wird entsprechend in Rechnung gestellt. Eine nachträgliche Einreichung der Nichtträchtigkeitsbescheinigung ist nicht mehr möglich.

Als Zahlungsoptionen bieten wir den Kauf auf Rechnung oder die Barzahlung an. Sollte die Besamungstaxe nicht umgehend bezahlt werden, behält sich das Gestüt Bonhomme vor, keinen weiteren Samen zu versenden.

MEHRWERTSTEUER

Aufgrund der EU-Umsatzsteuerreform und dem daraus resultierenden seit dem 01.07.2021 wirksamen OSS-Verfahren, verstehen sich sämtliche Deckgelder und Transportkosten als Netto-Preise, sprich zuzüglich des am Lieferort geltenden Umsatzsteuersatzes (in Deutschland 7%).

BESTELLUNG

Bitte geben Sie Ihre Samenbestellung am gleichen Tag telefonisch (03327-7249010 oder 0151-22281548), per Fax (03327-7249019) oder per E-Mail (info@gestuet-bonhomme.com) an Wochentagen zwischen 7.00 – 10.00 Uhr und an Wochenenden zwischen 7.00 – 9.00 Uhr auf. Bitte nutzen Sie für Ihre Bestellung ausschließlich die hier angegebenen Optionen!

SAMENVERSAND

Der Samenversand per Nachtexpress ist von Montag bis Samstag möglich. Daraus resultiert eine Zustellung des Samens von Dienstag bis Sonntag. Die Zustellung erfolgt jeweils am Folgetag der Bestellung bis spätestens 8.00 Uhr. Der Samenversand per Nachtexpress an Sonn- und Feiertagen ist nicht durchführbar. Jedoch kann ein Direktversand per ICE am folgenden Montag bzw. Werktag organisiert werden, sodass eine lückenlose Verfügbarkeit des Samens unserer Hengste sichergestellt ist. Wir weisen darauf hin, dass unser Service des Direktversandes per ICE nur Montags und an auf Feiertage folgende Werktage ausschließlich nach Strecke, ohne zusätzliche Servicepauschale unsererseits, berechnet wird. An jedem Tag, an dem eine Nachtexpress-Zustellung möglich ist (Di-So), erheben wir für den Direktversand per ICE eine Servicepauschale von 50,00 € zzgl. USt. zusätzlich zu den regulär anfallenden Kosten für den ICE Versand. Eine eigene Abholung des Samens auf Gestüt Bonhomme ist täglich möglich.

TRANSPORTKOSTEN

Sämtliche Transportkosten für den Samenversand per Nachtexpress oder ICE gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. Der Wochenversand (Bestellung von Mo-Fr) kostet 35,00 € zzgl. USt. Für den Wochenendversand (Bestellung am Samstag) berechnet das Transportunternehmen 105,00 € zzgl. USt. Aufgrund des stark gestiegenen Dieselpreises sehen wir uns gezwungen, eine Dieselpauschale von 4,95 € zzgl. U.St./Lieferung zu berechnen. Beide Preise beziehen sich auf den Versand innerhalb Deutschlands. Der Preis für den Direktversand per ICE sowie der Auslandsversand variiert je nach Strecke. Bitte fragen Sie diesen bei uns telefonisch an.

RABATT

Aus Fairnessgründen bieten wir ein einheitliches Rabattsystem für alle Züchter an, die sich mit mehreren Stuten innerhalb einer Saison für die Bedeckung mit Hengsten des Gestüt Bonhomme entscheiden. Die Rabattregelung greift bereits ab der zweiten Stute:

2. Stute 10% des Deckgeldes
3.-4. Stute 15% des Deckgeldes
5.-6. Stute 20% des Deckgeldes
7.-9. Stute 25% des Deckgeldes
ab der 10. Stute 30% des Deckgeldes

 

Der Rabatt wird ausschließlich auf die Trächtigkeitstaxe angerechnet. Die Anzahlung in Höhe von 350,00 € zzgl. USt. wird immer voll berechnet und ist nicht rabattierbar.

DECKSAISON

Die Decksaison beginnt am 04.01.2023 und endet am 31.07.2023. Bei Stuten, die erstmals nach dem 01.07. besamt werden, bieten wir unseren Züchtern im Falle einer Nicht-Trächtigkeit die Möglichkeit, die Besamung im darauffolgenden Deckjahr ohne erneute Zahlung der Besamungstaxe fortzuführen.


VERFÜGBARKEIT

Sollte ein Hengst z. B. aufgrund von Turniereinsatz, Krankheit oder starker Frequentierung kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, bietet das Gestüt Bonhomme – wenn möglich – an, TG-Samen einzusetzen oder auf Wunsch einen anderen Hengst der Station zu nutzen. In diesem Fall wird dann nur der zuletzt in Anspruch genommene Hengst in Rechnung gestellt bzw. das SEPA-Lastschriftmandat angepasst. Ein Anspruch auf Rückzahlung besteht nicht. Bei stark frequentierten Hengsten behält sich das Gestüt Bonhomme vor, lediglich zwei Mal Samen pro Rosse/Stute abzugeben. Gerne empfehlen wir Ihnen professionelle Tierärzte für die gynäkologische Betreuung Ihrer Stute. Bitte sprechen Sie uns an.

DECKSCHEINE

Bitte teilen Sie uns die für die Deckmeldung notwendigen Informationen (insbesondere die Verbandsmitgliedsnummer sowie Stuten-Lebensnummer) bis spätestens 1.08.2024 mit, damit eine Online-Deckmeldung für die entsprechende Bedeckung vorgenommen werden kann. Bei vollständig ausgefülltem Besamungsvertrag, benötigen wir keine weiteren Informationen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Deckmeldung nur bei vollständigem Ausgleich aller angefallenen Kosten (Deckgeld, Transportkosten etc.) erfolgen kann.

STATIONSBESAMUNG

Unsere Züchter haben die Möglichkeit unsere Expertise in Anspruch zu nehmen und ihre Stute auf der Besamungsstation des Gestüt Bonhomme besamen zu lassen. Hierfür stehen Gastboxen im Stutenstall bereit. Auf Wunsch ist der tägliche Auslauf auf einem Paddock selbstverständlich möglich. Die Unterstellung von Gaststuten auf der Station des Gestüt Bonhomme, auch mit Fohlen, erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers. Der Tagessatz für die Unterstellung einer Gaststute beträgt 15,00 € inkl. USt., für eine Gaststute mit Fohlen 18,00 € inkl. USt. Sobald die tierärztliche Feststellung einer erfolgreichen Besamung oder Trächtigkeit vorliegt, erhöht sich der Tagessatz auf 30,00 € inkl. USt. bzw. auf 36,00 € inkl. USt. Bei Unterstellung erklärt sich der Eigentümer damit einverstanden, dass ein Tierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern es das Gestüt Bonhomme für notwendig und zweckdienlich hält. Die gynäkologische Untersuchung der zu besamenden Stuten erfolgt durch den Stationstierarzt und wird auch durch diesen gesondert in Rechnung gestellt. Bitte sprechen Sie den idealen Anlieferungszeitpunkt Ihrer Stute im Vorfeld telefonisch mit uns ab: 03327 – 724 90 10. Bitte beachten Sie unser Angebot der Besamungspauschale!

NUTZUNG UNSERER JUNGHENGSTE

Wir weisen unsere Züchter ausdrücklich darauf hin, dass der Deckeinsatz unserer Junghengste vor vollständiger Ablegung der Leistungsprüfung (3-Tage-Kurz-VA, Sportprüfung I und II bzw. 50-Tage-Test) auf Risiko des Züchters erfolgt. Selbstverständlich bemüht sich das Gestüt Bonhomme mit aller Kraft, um die entsprechenden Leistungsnachweise der Hengste, kann diese
aber natürlich nicht garantieren.

WFFS

Alle Stationshengste sind auf das WFFS-Gen getestet. Alle derzeit im Frischsamen verfügbaren Hengste des Gestüt Bonhomme sind WFFS-negativ (keine Anlageträger). Die jeweiligen Testergebnisse können auf der Website jeweils im entsprechenden Hengstprofil eingesehen oder telefonisch erfragt werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir dringend davon abraten zwei Anlageträger des WFFS Gens zu verpaaren. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Züchters, seine Stute auf WFFS testen zu lassen und die Anpaarungen entsprechend auszuwählen.

EMBRYOTRANSFER

Die Verwendung einer Stute im Embryotransfer ist zwingend bei jeder Besamung anzugeben. Bitte beachten Sie, dass beim Embryotransfer das Deckgeld für jeden gespülten Embryo zu entrichten ist. Bei mehreren erfolgreichen Spülungen wird selbstverständlich ein Nachlass gewährt.

TIEFGEFRIERSPERMA Kontakt

Von allen Hengsten der EU-Station ist zusätzlich zum Frischsamen Tiefgefriersperma (TG) erhältlich. Die hier beschriebenen Konditionen für Frischsamen gelten NICHT für TG-Samen. Der Betrag wird umgehend per Vorkasse zur Bezahlung fällig. Ein Decktaxensplitting ist nicht möglich. Eine
Nutzung des TG für fortgeschrittene Fortpflanzungstechniken wie z.B. ICSI ist im Vorfeld anzugeben und unterliegt gesonderten Bestimmungen. Bitte erfragen Sie Preise sowie Bedingungen zum Versand von TG telefonisch.

 

 

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